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Förderung

Viele Umbaumaßnahmen, die ...

... aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen notwendig sind, werden durch andere Stellen gefördert.

Grundsätzlich gilt jedoch: Der Wohnungsnutzer muss Maßnahmen vor Beginn der Ausführung und Hilfsmittel vor dem Kauf beantragen bzw. die Durchführung der Maßnahmen veranlassen. Wenn Sie zur Miete wohnen, müssen Sie Umbauten mit dem Haus- oder Wohnungseigentümer abstimmen. Mit ihm sollten Sie auch abklären, wer für die Umbaumaßnahmen zuständig ist und wer die Kosten übernimmt.

Übersicht

Wohnbereich  Maßnahme  Mögliche Kostenträger  Abklärung mit dem Eigentümer 
Bad & WC  Badebrett  Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt oder Wohnungsnutzer  Nein 
Bad & WC  Badewannenlifter  Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt oder Wohnungsnutzer  Nein 
Bad & WC  Bodengleiche Dusche  Eigentümer, Wohnungsnutzer oder Pflegekasse, weitere (z. B. Landesförderung aus sozialem Wohnungsbau)  Ja 
Bad & WC  Rutschfester Bodenbelag  Eigentümer, Wohnungsnutzer, Pflegekasse  Ja 
Bad & WC  Toilettenerhöhung (Baumaßnahme)  Pflegekasse, Sozialamt oder Wohnungsnutzer  Ja 
Balkonschwellen  Balkonschwellen angleichen, Balkonerhöhung, Schwellenkeil  Eigentümer, Wohnungsnutzer, Pflegekasse, Sozialamt  Ja 
Eingangsbereich  Rampe festinstalliert  Eigentümer, Wohnungsnutzer, Pflegekasse, Landesförderung aus sozialem Wohnungsbau oder Sozialamt  Ja 
Eingangsbereich  Rampe mobil  Krankenkasse, Sozialamt  Nein 
Flur  Beseitigen von Stolperfallen  Wohnungsnutzer  Nein 
Flur  Handlauf zum Stützen  Pflegekasse  Ja 
Küche  Anpassung der Höhen von Herd, Kühlschrank, Spüle und Arbeitsfläche  Wohnungsnutzer, Pflegekasse  Nein 
Treppe  Handlauf an beiden Seiten  Eigentümer, Wohnungsnutzer, Pflegekasse oder Sozialamt  Ja 
Treppe  Treppenlift  Pflegekasse, Sozialamt, Wohnungsnutzer  Ja 
Treppe  Treppenstufen mit rutschfestem Belag oder farbigen, eingelassenen Profilen in den Stufen  Eigentümer  Ja 
Türschwellen  Schwellenkeile  Pflegekasse, Sozialamt  Nein 
Wohnzimmer  Beseitigung von Stolperfallen  Wohnungsnutzer  Nein 
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